Erklärung zum Datenschutz
Stand: Mai 2018
Inhalt
1. Hinweise zum Datenschutz auf "bridgeclub-janwellem.de"
2. Datenschutzhinweis für Veranstaltungen des DBV
3. Datenschutzklausel in Vereinssatzung
4. Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung von Mitgliederdaten im Internet
1. Hinweise zum Datenschutz auf "bridgeclub-janwellem.de"
- Erhebung und Verarbeitung von Daten
Jeder Zugriff auf diese Website wird protokolliert.
Die Speicherung dient internen systembezogenen und statistischen Zwecken.
- Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten
Soweit Sie hier personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt haben, werden diese nur zur Beantwortung Ihrer Anfragen und für die technische Administration verwendet.
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben
2. Datenschutzhinweis für Veranstaltungen des DBV
Mit der Anmeldung willigt der Anmeldende ein, dass sein Name in der Teilnehmerliste und in der Ergebnisliste veröffentlicht wird. Sofern er weitere Teilnehmer anmeldet, erklärt er durch die bedingungslose Anmeldung, dass ihm auch die Einwilligung der weiteren Teilnehmer vorliegt. Falls ein Teilnehmer dies nicht wünscht, muss er dies bei der Anmeldung ausdrücklich erklären. Sein Name wird anonymisiert.
Der Ablauf und das Ergebnis des Turniers kann durch Film-, Video- oder Fotoaufnahmen oder auf andere Weise dokumentiert werden. Der Turnierveranstalter darf die Dokumentation veröffentlichen. Die Veröffentlichung kann sowohl in den üblichen Druck- und Bild-Medien als auch im Internet erfolgen. Dabei wird der Turnierveranstalter sicherstellen, dass nur die Daten der Turnierteilnehmer veröffentlicht werden, die unbedingt zur Dokumentation erforderlich sind.
Durch Ihre Teilnahme an einer Veranstaltung willigen die Teilnehmer (Spieler, Turnierleiter, Zuschauer usw.) darin ein, dass die sie betreffenden Daten in der beschriebenen Weise veröffentlicht werden dürfen. Die Teilnehmer können diese Einwilligung aus wichtigem Grund jederzeit widerrufen oder den Umfang der zu veröffentlichenden Daten beschränken.
gezeichnet
Ulrich Kratz, Datenschutzbeauftragter des DBV
3. Datenschutzklausel in Vereinssatzung
(1) Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereines und der Verpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft im Deutschen Bridgeverband (DBV) sowie dem Bridgeverband Rhein-Ruhr (BVRR)ergeben, werden im Verein unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes neue Fassung (BDSG) folgende personenbezogene Daten von Vereinsmitglieder digital gespeichert:
- Name,
- Adresse,
- Nationalität,
- Geburtsort,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- Telefonnummer,
- E-Mailadresse,
- Bankverbindung,
- Mitgliedschaft in anderen Bridgeclubs,
- Zeiten der Vereinszugehörigkeit.
Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch nach dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein fort.
(2) Als Mitglied des DBV und des BVRR ist der Verein verpflichtet, im Rahmen der Bestandsmeldung folgende Daten seiner Mitglieder an den DBV und BVRR zu melden:
- Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- Geschlecht
Die Meldung dient zu Verwaltungs- und Organisationszwecken des DBV und BVRR.
(3) Zur Wahrnehmung satzungsgemäßer Mitgliederrechte kann bei Verlangen der Vorstand gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, Mitgliedern bei Darlegung eines berechtigten Interesses Einsicht in das Mitgliederverzeichnis gewähren.
(4) Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien.
(5) Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Verarbeitung (Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen, Speichern, Anpassen, Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen, Übermitteln, Verbreiten, Abgleichen, Verknüpfen, Einschränken, Löschen, Vernichten) ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu.
Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein – abgesehen von einer ausdrücklichen Einwilligung – nur erlaubt, sofern er aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung, der Erfüllung eines Vertrages oder zur Wahrung berechtigter Interessen, sofern nicht die Interessen der betroffenen Personen überwiegen, hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.
(6) Jedes Mitglied hat im Rahmen der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG, das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung, Einschränkung, Widerspruch und Übertragbarkeit seiner Daten.
(7) Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden personenbezogene Daten gelöscht, sobald ihre Kenntnis nicht mehr erforderlich ist. Daten, die einer gesetzlichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht entsprechend Satz 1 gelöscht.
(8) Die vereins- und personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter geschützt.
(9) Zur Überwachung der Datenschutzbestimmungen wird vom Vorstand ein Datenschutzbeauftragter bestellt [wenn mehr als 10 Personen mit der Datenverarbeitung beschäftigt sind].
4. Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung von
Mitgliederdaten im Internet
Hier können Sie die Einwilligungserklärung herunterladen:
Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung von Mitgliederdaten im Internet.pdf